Riester Rente Zulagen beantragen | Tipps 2024

Wie und wo beantragt man die Riester Zulagen?

Riester Rente Zulagen beantragen
Wie und wo kann man die Riester Rente Zulagen beantragen?

Der Staat belohnt mit der Riester-Rente das Sparen für das Alter. Da die Riester Sparer die Beiträge für ihre Riester Renten aus ihrem versteuerten Einkommen zahlen, gewährt der Staat attraktive Zulagen und zusätzliche Steuervorteile – abhängig vom Einkommen und dem Steuersatz.

Für die gesamte Förderung werden beide Arten der Förderung gegengerechnet. Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sparer mindestens 4% ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlen. Gefördert werden höchstens 2.100 Euro. Für Arbeitnehmer sind Bruttoeinkommen und rentenversicherungspflichtiges Einkommen meist identisch.

Welche staatlichen Zulagen gibt es genau und wie hoch sind sie?

Jeder Riester-Sparer hat Anspruch auf eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage für jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist.

Riester-Zulagen im Überblick

  • Grundzulage 175 €
  • Kinderzulage (Geburt vor 2008) 185 €
  • Kinderzulage (Geburt seit 2008) 300 €


Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss man 4% seines renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens des Vorjahres  in die Riester Rente einzahlen, maximal 2.100 Euro. Die Zulagen zählen hierbei mit. Zahlt man weniger ein, fließen die Zulagen nur anteilig. Die Zulagen werden im nächsten Jahr direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben.

So beantragen Sie die staatlichen Riester Zulagen

Die staatlichen Riester-Zulagen müssen bei der Zentralen Zulagenstelle für Alters­vermögen (ZfA) jedes Jahr beantragt werden. In der Regel erteilen Sie Ihrem Anbieter (also der Versicherungsgesellschaft, bei welcher Sie Ihre Riester Rente abgeschlossen haben) dafür einen Dauerzulagenantrag. Der Anbieter beantragt dann die Zulagen für Sie jedes Jahr automatisch, so dass Sie sich nicht mehr jedes Jahr darum kümmern brauchen.

Sie müssen nur noch daran denken, Ihrem Versicherer etwaige Änderungen Ihrer persönlichen Situation zu melden, z.B. die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung. Sonst könnten Sie unter Umständen Geld verschenken, denn in solchen Fällen erhalten Sie ggf. noch höhere Zulagen.

 

 

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