Riester Rente Leistungen 2024 | Arten der Förderung

Leistungen in der privaten Riester Rente

Riester Rente Leistungen
Welche Leistungen gibt es bei der Riester Rente?

Wie funktioniert die Riester Rente und wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung? Vor allem Arbeitnehmer und Selbst­ständige, die in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen, haben Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung.

Daneben gibt es die Förderung auch für Beamte und einige Sonderfälle.

Wie hoch sind Mindest- und Maximalbeitrag, um die Riester Leistungen zu erhalten?

Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, muss man 4% seines rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlen.

Dies ist der sog. Mindesteigenbeitrag. Zahlt man weniger ein, werden die Zulagen nur anteilig gewährt. Wer beispielsweise nur 1% einzahlt, erhält auch nur ein Viertel der Zulagen.

Für Geringverdiener gibt es einen Sockelbeitrag von 60 Euro. Sollten jemand in einem Jahr sehr wenig oder gar nichts verdient haben, müsste er trotzdem mindestens 60 Euro einzahlen, um Anspruch auf die vollen Zulagen zu erhalten.

Maximal können in einen Riester-Vertrag inklusive der Zulagen 2.100 Euro eingezahlt werden.

Im Einzelfall kann der Riester-Anbieter erlauben, noch mehr Geld einzuzahlen. Diese Beiträge werden dann jedoch nicht mehr gefördert und fallen auch nicht unter den Insolvenz­schutz für Riester-Guthaben, bspw. bei einer Privatinsolvenz oder dem Bezug von Arbeits­losen­geld II (Hartz IV).

Mindestbeitrag für mittelbar förderberechtigte Personen

Der Sockelbeitrag gilt auch für mittelbar förderberechtigte Personen, die über ihren Partner Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Das heißt, sie selbst müssen nur 60 Euro pro Jahr einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Der Partner muss jedoch 4% seines Vorjahreseinkommens sparen, damit die Zulagen für beide ungekürzt fließen.

Unmittelbar förderberechtigt bei der Riester Rente sind diese  Personen:

  • Versicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Versicherungspflichtige Selbstständige
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Auszubildende
  • Menschen im Bundesfreiwilligendienst
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
  • Personen, die eine Erwerbsminderungsrente oder Versorgung bei Dienstunfähigkeit beziehen
  • Eltern, die ihr Kind während der ersten 36 Monate betreuen

Mittelbar förderberechtigt ist:

  • Wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann über seinen Ehe- oder Lebenspartner mittelbar förderberechtigt sein.
  • Dafür muss der Partner Anspruch auf die staatliche Förderung haben und selbst einen Riester Vertrag haben.
  • Die vollen Zulagen erhält der Partner jedoch nur, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner 4% seines Jahresbruttoeinkommens in seinen Vertrag einzahlt. Ansonsten wird die Zulage nur anteilig gezahlt.
  • Der mittelbar förder­berechtigte Partner muss lediglich einen Sockelbetrag von 60 Euro jährlich einzahlen.

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